Bodenbeläge (z.B. Teppich, -fliesen, - boden, oder PVC; gerollt oder gebündelt, ausgeschlossen sind Parkett und Laminat)
Ölradiator (Öl nicht ablassen!)
Kohle-, Ölofen (Öl vollständig entfernen)
Sonstiges/Bemerkungen:
*
Zustimmungserklärung: Ich bestätige hiermit, die unten aufgeführten Informationen zur Kenntnis genommen zu haben. Mir ist bekannt, dass das Herausstellen von Sperrgut mehr als einen Tag vor der Abfuhr eine Ordnungswidrigkeit ist und dass für einen 2. Abfuhrtermin im Jahr ein Entgelt von 20,00 € zu entrichten ist.
Mit diesem Formular können Sie eine reguläre Sperrgut-Abfuhr beantragen. Jedem Haushalt steht 1 x jährlich entgeltfrei eine solche Abfuhr zu. Nach Eingang Ihres Schreibens erhalten Sie innerhalb ca. 1 Woche einen Antwortbrief mit dem genauen Abholtermin. Zwischen dem Eingang Ihres Antrags und dem Abholtermin des Sperrgutes vergehen ca. 2 bis 4 Wochen.
Zur Beantragung der 2. kostenpflichtigen Sperrgutabfuhr (20 €) oder einer Expressabfuhr benötigen wir Ihre Unterschrift. Verwenden Sie dazu bitte den „Antrag für eine Sperrgutabfuhr“ und faxen oder schicken Sie uns diesen zu.
Gut erhaltene Möbel übernimmt die Gabe gGmbH (früher Jugendberufshilfe) für ihr Sozialkaufhaus. Falls Sie der Meinung sind, dass Ihre Möbel dafür geeignet sind, bitte melden Sie sich bei der Gabe gGmbH unter Tel.: 0212 – 31 94 08 oder 59 90 10.
WICHTIGE INFORMATIONEN:
Sperrgut sind Möbel und größere Elektrogeräte, die weniger als 70 kg je Stück wiegen
Nicht zur Sperrgutabfuhr gehören Wohnungsbestandteile wie z.B. Waschbecken, Türen und Laminat, Müll, Renovierungsreste und alles, was in den Schränken ist.
Maximale Sperrgutmenge: Möbel aus 2 Zimmern.
Es werden keine Entrümpelungen/Haushaltsauflösungen durchgeführt.
FÜR DIE ABFUHR:
Sperrgut nicht früher als am Tag vor der Abfuhr herausstellen. Die Nichtbeachtung dieser Regelung stellt gemäß §23v) der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Solingen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bitte Holz, Metallteile, Brennbares (nur Möbelteile) und große Elektrogeräte getrennt bereitstellen.