Hundesteuer: Steuersatz, Fälligkeiten, Zahlungen
Steuersatz
Der Steuersatz beträgt jährlich ab dem 01.01.2017
- 151,20 Euro
wenn nur ein Hund gehalten wird - 174,00 Euro je Hund
wenn zwei Hunde gehalten werden - 192,00 Euro je Hund
wenn drei Hunde gehalten werden - 1.200,00 Euro je Hund
für die Haltung von gefährlichen Hunden
Fälligkeit
Die Hundesteuer wird grundsätzlich zum 15.05. sowie zum 15.11. eines Jahres fällig. Bei unterjährigen An- und Abmeldungen können sich Sonderfälligkeiten ergeben.
Zahlungen
Die Zahlungen werden bis zu den im Bescheid genannten Fälligkeitsterminen unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadt Solingen erbeten. Die Bankverbindungen stehen unten rechts auf dem Hundesteuerbescheid.
Daneben ist es auch möglich, die Hundesteuer bar oder per ec in den Bürgerbüros zu entrichten.
Auch ist es möglich, die Zahlungen bar (jedoch kein ec!) direkt bei der Stadtkasse Solingen einzuzahlen.
Bei einer der Stadtkasse vorliegender Einzugsermächtigung würden sämtliche Forderungen für Ihr Hundesteuer-Kassenzeichen an den Fälligkeitsterminen von dem von Ihnen angegebenen Konto abgebucht werden. Einen entsprechenden Vordruck für eine Einzugsermächtigung finden Sie rechts unter dem Punkt Downloads.
Downloads
- Infoblatt: Datenschutz DSGVO
(PDF 243 KB) - Einzugsermächtigung
(PDF 412 KB) - Vordruck Hundesteueranmeldung
(PDF 51 KB) - Vordruck Hundesteuerabmeldung
(PDF 25 KB) - Vordruck Hundesteuerummeldung
(PDF 15 KB) - Merkblatt für Anträge auf Hundesteuerermäßigung
(PDF 15 KB) - Merkblatt für Anträge auf Wachhundermäßigung und Hundesteuerbefreiung
(PDF 14 KB) - Hundesteuersatzung
(PDF 451 KB)
Kontakt
-
Telefon: 0212 / 290-3616
Telefax: 0212 / 290-3606E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
c.fischer@solingen.deVerwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 222geöffnet / erreichbar:
Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-3718
Telefax: 0212 / 290-3606E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 222geöffnet / erreichbar:
Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Frau Eisel
Hundesteuerermittlerin im AußendienstTelefon: 0212 / 290-3637
Telefax: 0212 / 290-3606E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 222geöffnet / erreichbar:
Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung