Vergnügungssteuer
Gewerblich veranstaltete Vergnügen und Unterhaltungsveranstaltungen im Gebiet der Stadt Solingen unterliegen der Vergnügungssteuer.
Die Vergnügungssteuer differenziert sich nach der Automatensteuer und sonstigen Vergnügungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen.
Steuerpflichtig
sind
- Tanzveranstaltungen
- Schönheitstänze, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art mit beabsichtigter erotisierender Wirkung
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Vorführung von pornographischen oder ähnlichen Filmen oder Bildern
- auch in Kabinen - - das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten. Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer und Bildschirme, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden
- die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- oder Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
- Das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der zuvor genannten Einrichtungen
z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen.
Steuerfrei
sind Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen deren Vereinszweck die Jugendpflege, der Jugendschutz, der Leibeserziehung, die Kulturpflege, die Heimatpflege, die Landschaftspflege, die Pflege des Brauchtums, die Berufsertüchtigung oder die nicht gewerbsmäßige Pflege der Unterhaltung und Geselligkeit oder die politischen, wissenschaftlichen sozialen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.
Weitere Veranstaltungen, die ggf. steuerbefreit sind, bitte beim Stadtdienst Steuern erfragen.
Downloads
- Infoblatt: Datenschutz DSGVO
(PDF 243 KB) - Vordruck Einzugsermächtigung
(PDF 412 KB) - Vergnügungssteuersatzung
(PDF 560 KB)
Kontakt
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Herr Darius
Sachgebietsleiter
Sachgebietsleitung VergnügungssteuerTelefon: 0212 / 290-3613
Telefax: 0212 / 290-74 3613E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
m.darius@solingen.deVerwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 217geöffnet / erreichbar:
Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung