Zweitwohnungssteuer
Wer im Stadtgebiet eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt, muss dafür Zweitwohnungssteuer zahlen.
Die Zweitwohnungssteuer beträgt seit 2011 13 % der Nettokaltmiete bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Solinger Mietpreisspiegel (z.B. bei Eigentum).
Die Fälligkeiten der Zweitwohnungssteuer werden im Zweitwohnungssteuerbescheid ausgewiesen, i.d.R. 2x jährlich zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres bzw. einen Monat nach Bekanntgabe des Zweitwohnungssteuerbescheides.
Falls im Mietvertrag eine Miete vereinbart worden ist, in der Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind diese zur Ermittlung der Nettokaltmiete entsprechend zu kürzen.
Als Miete gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts (z.B. Pacht, Dauernutzungsvertrag).
Downloads
- Infoblatt: Datenschutz DSGVO
(PDF 243 KB) - Vordruck Einzugsermächtigung
- Zweitwohnungssteuersatzung
(PDF 318 KB) - Vordruck Zweitwohnungssteuererklärung
(PDF 128 KB)
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Telefax: 0212 / 290-74 3738E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
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