Führerschein: Begleitetes Fahren ab 17
Den Führerschein für die Klassen B und BE können Sie bereits mit Erreichen des siebzehnten Lebensjahres erwerben.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Es ist sinnvoll, sich zunächst an die Fahrschule zu wenden, um Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung, etc.) zu erhalten.
Mit der vorläufigen Fahrerlaubnis kann nach dem Erreichen des achtzehnten Lebensjahres ein Fahrzeug alleine bewegt werden. Die vorläufige Fahrerlaubnis bleibt 3 Monate nach Erreichen des achtzehnten Lebensjahres gültig.
Downloads
- Beiblatt: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
(PDF 6 KB) - Beiblatt: Angaben zur Begleitperson
(PDF 9 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-3698
0212 / 290-3699
0212 / 290-3703
Telefax: 0212 / 290-3701E-Mail: fuehrerscheine@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
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