Führerschein: Wiedererteilung nach Entzug
Wenn der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen wurde, muss ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden.
Beim zeitlich befristeten Fahrverbot wird der Führerschein dagegen automatisch zurückgegeben.
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! -
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Telefon: 0212 / 290-3706
Telefax: 0212 / 290-3701E-Mail: fuehrerscheine@solingen.de
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