Führerschein: EU Kartenführerschein
Auf Antrag wird dem Inhaber einer bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Fahrerlaubnis ein EU Kartenführerschein ausgestellt.
Eine allgemeine Umtauschpflicht besteht nicht. Die früheren grauen oder rosafarbenen Führerscheine sind weiterhin sowohl im Inland, als auch im Ausland gültig.
Eine besondere Umtauschverpflichtung besteht für Führerscheininhaber
- der Klasse 2
wenn sie Lastkraftwagen führen und das 50. Lebensjahr vollendet haben oder - der Klasse 3
wenn sie Lastkraftwagen bis 7,5 t Gesamtgewicht in Verbindung mit einem Anhänger führen wollen und diese Kombination mehr als 12 t zulässiges Gesamtgewicht hat, oder wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist, als das Leergewicht des ziehenden LKW.
Besondere Hinweise für die Führerscheinklasse 2
Die Führerscheinklasse 2 erlischt mit dem 50. Lebensjahr und muss in den EU Kartenführerschein umgetauscht werden.
Dabei sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen:
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes
(nach Anlage 6 Nr. 2 zur FeV)
Diese Untersuchung kann von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchgeführt werden. - ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
(nach Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
Diese Untersuchung kann von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Azrt der Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchgeführt werden. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte in der Regel verfügen.
Hinweis für Brillenträger
Sollte das Tragen einer Brille aus ärztlicher Sicht nicht mehr notwendig sein, ist ein augenärztliches Attest notwendig.
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-3698
0212 / 290-3699
0212 / 290-3703
Telefax: 0212 / 290-3701E-Mail: fuehrerscheine@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
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