Internationaler Führerschein
Wenn Sie in bestimmten, meist außereuropäischen Ländern ein Fahrzeug führen wollen, benötigen Sie zusätzlich zum nationalen Führerschein (EU-Kartenführerschein) einen internationalen Führerschein.
Voraussetzung für die Antragstellung:
- Die jeweilige Person muss im Besitz eines EU Kartenführerscheins sein.
- Sollte der Antragsteller diesen noch nicht besitzen, so muss gleichzeitig der Umtausch des nationalen Führerscheins beantragt werden.
Bei den großen Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie bei den jeweiligen Botschaften/Konsulaten können Informationen eingeholt werden, in welchen Ländern ein internationaler Führerschein benötigt wird.
Der internationale Führerschein wird grundsätzlich für 3 Jahre ausgestellt, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse für LKW oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) ist entsprechend befristet.
Sollte eine Karteikartenabschrift bei einer anderen Behörde notwendig sein so wird diese durch die Führerscheinstelle angefordert.
Ein abgelaufener internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Weiterführende Informationen
Kontakt
-
Telefon: 0212 / 290-3698
0212 / 290-3699
0212 / 290-3703
Telefax: 0212 / 290-3701E-Mail: fuehrerscheine@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!