Mofa-Führerschein
Wer ein Mofa (Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h, Hubraum bis 50 cm³) führen will, benötigt eine Prüfbescheinigung, den sogenannten "Mofa-Führerschein".
Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
(bei Mitnahme eines Kindes mindestens 16 Jahre) - Absolvieren einer Mofa-Ausbildung
- Ablegen einer theoretischen Prüfung
Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung kann durchgeführt werden bei
- einer Fahrschule oder
- einer öffentlichen / privaten Schule
(sofern sie von der zuständigen Stelle anerkannt sind)
Dort ist auch der Antrag auf Erteilung der Mofa-Prüfbescheinigung zu stellen.
Ausnahmen
Keine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt, wer
- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
in- oder ausländisch, gleich welcher Klasse - oder - vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-3698
0212 / 290-3699
0212 / 290-3703
Telefax: 0212 / 290-3701E-Mail: fuehrerscheine@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!