Wohnung abmelden
Abmelden ist nur in wenigen Fällen notwendig.
Wenn Sie aus Solingen in eine andere Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ziehen, brauchen Sie sich in den Bürgerbüros nicht abzumelden (Ausnahmen: siehe unten).
Einfach in der neuen Stadt in Deutschland anmelden
Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ihres neuen Wohnortes an. Von dort erfolgt eine automatische Information nach Solingen. In Solingen erfolgt dann die Abmeldung.
Sie haben also einen Behördengang gespart.
Dies sind die Ausnahmen
Sie brauchen sich nur dann abzumelden, wenn Sie
- ins Ausland ziehen, oder
- Ihre Nebenwohnung in Solingen abmelden wollen, oder
- sich in die Obdachlosigkeit abmelden (Abmelden ohne festen Wohnsitz).
Und wo können Sie es erledigen?
Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Abmeldungen ins Ausland oder in die Obdachlosigkeit ist in allen Solinger Bürgerbüros möglich.
Abmelden "in die Zukunft" maximal 7 Tage vorher
Eine Abmeldung in die Zukunft ("... ich würde mich gerne abmelden. Ich ziehe in 7 Tagen ins Ausland") ist möglich.
ACHTUNG: Dies gilt nicht bei Abmeldung einer Nebenwohnung !
Sie sind bereits im Ausland und haben die Abmeldung vergessen?
Eine formlose schriftliche Abmeldung (auch per Fax) ist möglich. Schicken Sie die Abmeldung oder eine Abmeldeformular an die Zentrale der Bürgerbüros. Die Abmeldebestätigung wird dann an die neue Anschrift geschickt. Sie können das eingescannte Abmeldeformular (inkl. Unterschrift)auch per Mail schicken.
Mit Vollmacht geht es auch
Sollte der Streß im Zusammenhang mit einem evtl. Umzug zu groß sein, können Sie natürlich auch jemanden bevollmächtigen, die Abmeldeformalitäten für Sie zu erledigen.
Es ist eine Vollmacht für die/den Betroffene/n notwendig. Außerdem muß sich der oder die Bevollmächtigte ausweisen können.
Downloads
- Vollmacht
(PDF 7 KB) - Abmeldeformular
(PDF 85 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
-
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung! -
Bürgerbüro Höhscheid mit Kfz-Zulassung
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3689E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingen
Zimmer 003geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch) -
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Ohligs
Grünstraße 2
42697 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch)