Wohnung: Neuanmeldung in Solingen
Sie sind nach Solingen zugezogen?
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Solingen ziehen, müssen Sie sich hier anmelden.
Zur Erfüllung der Meldepflicht hat der Meldepflichtige einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Meldebehörde persönlich oder in Ausnahmefällen durch einen bevollmächtigten Vertreter abzugeben.
Zuzug aus dem Ausland
Bei Zuzug aus dem Ausland ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
"Familienzuzug"
Zieht eine Familie "komplett" zu, reicht es , wenn Vater oder Mutter mit den Unterlagen für alle Familienmitglieder zur Anmeldung kommen.
Der volljährige Nachwuchs gehört "melderechtlich" nicht mehr zur Familie
Da mit der Volljährigkeit des Nachwuches melderechtlich der "Familienverband" aufgelöst wird, müssen sich erwachsene "Kinder" entweder selbst ummelden oder dem Elternteil eine Vollmacht und den Personalausweis zu Ummeldung mit geben.
Ein Ehepartner allein reicht
Zieht ein Ehepaar gemeinsam um, reicht die Vorsprache eines Ehepartners mit beiden Ausweisen.
Anmeldung ab 16 Jahre selbständig
Eine Anmeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden. Eine Mitwirkung der Eltern muss nicht sein.
Besondere Regeln für Minderjährige bei dauerhaft getrennt lebenden Sorgeberechtigten
Leben die Personensorgeberechtigten einer minderjährigen Person dauerhaft getrennt und steht ihnen das Sorgerecht gemeinsam zu, ist Hauptwohnung des/der Minderjährigen die vorwiegend benutzte Wohnung (Lebensmittelpunkt).
Für eine Änderung der alleinigen oder Hauptwohnung des Kindes bedarf es des Einvernehmens beider sorgeberechtigten Eltern (§§ 1627, 1687 Absatz 1 Satz 1 BGB). Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ohne dass der andere sorgeberechtigte Elternteil sich entsprechend mit ummeldet, ist eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorzulegen.
Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird.
Bitte nicht per Post
Eine Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich.
Und wo können Sie es erledigen?
Die Anmeldung ist in den Bürgerbüros möglich.
Achtung - Verwarn-/Bußgeldgefahr
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Eine verspätete Anmeldung kann mit einem Verwarnungsgeld oder - bei erheblicher Fristüberschreitung der Anmeldefrist - mit einem Bußgeld geahndet werden.
Änderung des Personalausweises, des Reisepasses und des elektronischen Aufenthaltstitels
Bei Ihrer Anmeldung erhält der Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel einen Aufkleber mit der neuen Anschrift. Der Wohnort im Reisepass wird bei Vorlage ebenfalls geändert.Die notwendigen Formulare halten wir für Sie zum Download bereit. Sie können dieses Formular gerne in Ruhe ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen. Das macht vielleicht für Sie die Datenangabe einfacher. Die Sachbearbeiter/innen werden dann in Ihrem Beisein die Daten in den Computer eingeben.
Downloads
- Vollmacht
(PDF 7 KB) - Anmeldeformular
(PDF 72 KB) - Eigentümererklärung
(PDF 7 KB) - Wohnungsgeberbescheinigung
(PDF 9 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
-
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung! -
Bürgerbüro Höhscheid mit Kfz-Zulassung
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3689E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingen
Zimmer 003geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch) -
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Ohligs
Grünstraße 2
42697 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch)