Ausweispflicht: Befreiung
Sie bedürfen der dauernden Pflege und wollen sich von der Ausweispflicht befreien lassen?
Grundsätzlich: Personalausweis für alle
Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Anders ist es bei schwerster Erkrankung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht erfolgt auf schriftlichen Antrag und betrifft Personen, die stark pflegebedürftig sind und/oder weder Haus noch Bett verlassen können.
Ein Betreuer kann es auch erledigen
Sollte ein Betreuer bestellt worden sein, kann auch dieser einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht stellen.
Der schriftliche formlose Antrag ist an die Personalausweisbehörde zu richten. Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung erst mit/nach Ablauf der Gültigkeit vorhandener Ausweisdokumente sinnvoll ist.
Weiterführende Informationen
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