Melderegister: Auskunft
Sie möchten gerne wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind? Oder benötigen Sie die aktuelle Anschrift einer anderen Person?
Einfache Melderegisterauskunft
Jede Person, die in Solingen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte können in bestimmtem Umfang Auskunft erhalten.
Auf schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde gegen Gebühr folgende Auskünfte:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften sowie
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
- die Identität der Person auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
- die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
- der Werbung oder
- des Adresshandels,
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt auf schriftliche Anfrage eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich max. folgende Daten umfassen kann:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Aus- land auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheira- tet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Das Auskunftsersuchen ist zwingend mit einem Hinweis auf den Auskunftszweck zu versehen.
Downloads
- Einfache Melderegisterauskunft
(PDF 61 KB) - Einverständniserklärung
(PDF 19 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung! -
Bürgerbüro Höhscheid mit Kfz-Zulassung
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Telefax: 0212 / 290-3689E-Mail: buergerbuero@solingen.de
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Gasstraße 22
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(online oder telefonisch) -
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Bürgerbüro Ohligs
Grünstraße 2
42697 Solingengeöffnet / erreichbar:
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