Reisepass
Im Reisepass werden biometrische Bilder verwandt und die Fingerabdrücke elektronisch gespeichert.
Den Antrag können Sie nur persönlich stellen
Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen. Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt. Außerdem werden Ihnen zwei Fingerabdrücke über einen elektronischen Scanner "abgenommen" (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahre).
Bei der Beantragung können Sie bereits die Nummer Ihres neuen Reisepasses erfahren. Diese Nummer können Sie dann z.B. für Visaangelegenheiten schon benutzen.
Gültigkeitsdauer
Der Reisepass erhält - wenn Sie jünger als 24 Jahre alt sind - eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
Sind Sie über 24 Jahre alt, dann beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Die Verlängerung eines Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich, Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Antrag auf einen neuen Pass notwendig.
Wann ist Ihr Reisepass abholbereit?
Nach ca. 4 Wochen ist der Reisepass fertig.
Wenn Sie es genau wissen wollen, können Sie über den Link "Statusabfrage" online den Status der Bearbeitung abfragen. Geben Sie dazu bitte die Nummer Ihres neuen Ausweisdokumentes ein. Diese finden Sie auf dem Schreiben, das Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt wurde. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass Buchstaben immer groß geschrieben werden müssen.
Zum Abholen können Sie jemanden bevollmächtigen
Den Reisepass müssen Sie nicht selbst abholen. Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen (bei der Antragstellung wird Ihnen ein entsprechendes Formular ausgehändigt), sich selbst ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass mitbringen.
Sind Sie noch keine 18 Jahre alt, so müssen beide Elternteile oder ein Elternteil mit Vollmacht und Ausweis bzw. Pass (bzw. Kopie) des anderen Elternteils mitkommen.
Und wo?
Sie können den Reisepass in allen drei Solinger Bürgerbüros beantragen.
Reisepass für unter 18-Jährige
Auch Kinder unter 18 Jahren können - alternativ zum Kinderreisepass - einen Reisepass erhalten (z.B. für eine Reise nach Amerika). Das persönliche Erscheinen des Kindes ist notwendig.
Beide Eltern sind notwendig...
Um einen Reisepass für Minderjährige zu beantragen, müssen die Sorgeberechtigten - Mutter und Vater oder der Vormund - den Antrag bei der persönlichen Vorsprache unterschreiben.
...oder ein Elternteil plus Vollmacht
Es gibt auch die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung mitbringen.
Eltern geschieden oder dauerhaft getrennt lebend
Ist die Ehe geschieden oder leben die Eltern dauerhaft getrennt, kann der Elternteil. bei dem das Kind gemeldet ist, den Antrag alleine stellen. Wurde das Sorgerecht einem Elternteil aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zugesprochen, ist hierüber ein Nachweis erforderlich.
Besteht eine Vormundschaft, ist die Vorlage der Bestallungsurkunde erforderlich. Sorgerechtsbeschluss und Bestallungsurkunde stellen das Amtsgericht aus.
Die ledige, alleinstehende Mutter
Ist das Kind bei der ledigen, alleinstehenden Mutter angemeldet, kann die Mutter den Reisepass ohne den Vater des Kindes allein beantragen.
Der ledige, alleinstehende Vater
Der ledige, alleinstehende Vater hat es leider etwas schwerer. Er benötigt einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beim Vater aufhält.
Downloads
- Sorgerechtserklärung
(PDF 22 KB) - Erklärungsvordruck
Einverständniserklärung der Eltern
(PDF 77 KB)
Weiterführende Informationen
- Online-Terminvergabe
- Statusabfrage
Liegt mein Reisepass zur Abholung bereit?
Kontakt
-
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung! -
Bürgerbüro Höhscheid mit Kfz-Zulassung
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3689E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingen
Zimmer 003geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch) -
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Ohligs
Grünstraße 2
42697 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch)