Wohnung: Ummeldung innerhalb Solingens
Sie ziehen innerhalb Solingens um?
Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie sich beim Bürgerbüro ummelden.
Mit Vollmacht geht es auch
Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder einem bevollmächtigten Vertreter mit allen aufgeführten Unterlagen persönlich durchzuführen.
"Familienumzug"
Zieht eine Familie "komplett" um, reichts es , wenn Vater oder Mutter mit den Unterlagen für alle Familienmitglieder zur Ummeldung kommen.
Der volljährige Nachwuchs gehört "melderechtlich" nicht mehr zur Familie
Da mit der Volljährigkeit des Nachwuches melderechtlich der "Familienverband" aufgelöst wird, müssen sich erwachsene "Kinder" entweder selbst ummelden oder dem Elternteil eine Vollmacht und den Personalausweis zu Ummeldung mitgeben.
Ein Ehepartner allein reicht
Zieht ein Ehepaar gemeinsam um, reicht die Vorsprache eines Ehepartners mit beiden Ausweisen.
Ummeldung ab 16 Jahre selbständig
Eine Ummeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden. Eine Mitwirkung der Eltern muß nicht sein.
Bitte nicht per Post
Eine Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich.
Und wo können Sie es erledigen?
Die Ummeldung ist in allen Bürgerbüros möglich.
Achtung - Verwarn-/Bußgeldgefahr
Eine verspätete Ummeldung kann mit einem Verwarnungsgeld oder - bei erheblicher Fristüberschreitung der Ummeldefrist - mit einem Bußgeld geahndet werden.
Änderung des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels
Bei Ihrer Ummeldung erhält der Personalausweis oder ein evtl. vorhandener elektronischer Aufenthaltstitel einen Aufkleber mit der neuen Anschrift.
Achtung: Änderung des Fahrzeugscheins nicht vergessen
Bei einer Ummeldung muss auch der Fahrzeugschein (sofern ein Auto vorhanden ist) geändert werden. Dies kann bei der Ummeldung in allen Bürgerbüros oder bei der Zulassungsstelle erledigt werden.
Die für einen Bevollmächtigten notwendigen Formulare zur Ummeldung stehen für Sie zum Download bereit. Sie können dieses Formular gerne in Ruhe ausfüllen und zur Ummeldung mitbringen. Das macht vielleicht für Sie die Datenangabe einfacher. Die Sachbearbeiter/innen werden dann in Ihrem Beisein die Daten in den Computer eingeben.
Downloads
- Ummeldeformular
(PDF 72 KB) - Vollmacht
(PDF 7 KB) - Wohnungsgeberbescheinigung
(PDF 9 KB) - Eigentümererklärung
(PDF 7 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
-
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1-3
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung! -
Bürgerbüro Höhscheid mit Kfz-Zulassung
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3689E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingen
Zimmer 003geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch) -
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0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Ohligs
Grünstraße 2
42697 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch)