KFZ: Verkauf / Veräußerung von Kraftfahrzeugen
Wer sein Fahrzeug veräußert (verkauft, verschenkt oder in Zahlung gibt), muss dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich anzeigen
Die Mitteilung über die Veräußerung muss den Namen und Vornamen, sowie die vollständige Adresse des Erwerbers enthalten. Zusätzlich hat der Erwerber den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Hauptuntersuchungsberichtes (HU) mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
Einen Vordruck für die Veräußerungsanzeige halten wir zum Download bereit.
Den Kaufvertrag oder die Verkaufsanzeige können Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übersenden oder persönlich einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Steuerpflicht für Ihr Fahrzeug erst mit der Ummeldung des Fahrzeuges oder der Außerbetriebsetzung endet!
Nach Eingang der Verkaufsanzeige (Kaufvertrag) überwacht die Zulassungsbehörde die Umschreibung des Fahrzeuges auf den neuen Halter. Sollte diese nicht fristgemäß erfolgen, wird von hiesiger Stelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges eingeleitet.
Setzen Sie sich bitte auch in dem Fall mit uns in Verbindung, wenn Sie keinen oder auch nur einen unvollständigen Kaufvertrag gefertigt haben.
Hinweis: Bei Veräußerung ins Ausland empfehlen wir das Fahrzeug vor der Übergabe an den Erwerber außer Betrieb zu setzen. Die Überführung des Fahrzeuges ins Ausland kann u.a. mit einem Ausfuhrkennzeichen erfolgen.
Downloads
- Veräußerungsanzeige
(PDF 33 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Back-office Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0212 / 290-3676
Telefax: 0212 / 290-3679Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingengeöffnet / erreichbar:
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Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung empfohlen
(online oder telefonisch)