KFZ: Finanzierte Fahrzeuge / Fahrzeugbrief
Ihr Fahrzeug wurde finanziert und der Fahrzeugbrief (ZBII) wurde als Sicherheit bei der Bank, Leasinggesellschaft oder dem Autohaus hinterlegt.
Änderungen der Fahrzeug- und Halterdaten sind unter Vorlage des Fahrzeugscheines (ZBI) und des Fahrzeugbriefes (ZBII) bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Sofern der Fahrzeugbrief, aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung, nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde veranlassen, dass der Fahrzeugbrief nach hier übersandt wird. Da die finanzierten Fahrzeugbriefe ausschließlich im Bürgerbüro Höhscheid verwahrt werden, verwenden Sie als Empfänger bitte nur folgende Adresse:
- Stadtdienst Einwohnerwesen
Kfz-Zulassungsbehörde
Postfach 10 01 65
42601 Solingen
für Express oder Boten:
- Stadtdienst Einwohnerwesen
Kfz-Zulassungsbehörde
Gasstraße 22
42657 Solingen
Über die Online-Bankbriefauskunft können Sie unter Angabe der ZBII-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens selbst nachsehen ob der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt.
Die ZBII-Nr. entnehmen Sie bitte der Versandmitteilung Ihrer Bank bzw. Leasinggesellschaft oder dem Fahrzeugschein (ZB I), hier ist die 8-stellige ZBII-Nr. unter Ziffer 16 vermerkt. Sollte Ihnen die ZBII-Nr. nicht vorliegen, erhalten Sie die gewünschte Auskunft direkt telefonisch unter der Nummer 0212 / 290-3682. Bitte beachten Sie, dass der Fahrzeugbrief nur ca. 2 - 3 Wochen bei der Kfz-Zulassung aufbewahrt wird, bevor er an die entsprechende Bank bzw. Leasinggesellschaft zurückgeschickt wird. Erledigen Sie Ihre Angelegenheiten daher bitte zeitnah.
Bei folgenden Vorgängen ist der Fahrzeugbrief (ZB II) entbehrlich und es ist ausreichend wenn durch das finanzierende Unternehmen eine Bestätigung (z.B. per Fax: 0212 / 290-3689) nach hier übermittelt wird, der zu entnehmen ist, dass der Fahrzeugbrief dort hinterlegt ist und die Zulassungsbehörde die entsprechende Dienstleistung vornehmen darf:
- Wiederzulassung auf den gleichen Halter (bei alten Fahrzeugpapieren muss der Fahrzeugbrief aufgrund Umtausch in EU-Papiere angefordert werden)
- Ersatzschein (Ersatz ZB I) (bei alten Fahrzeugpapieren muss der Fahrzeugbrief aufgrund Umtausch in EU-Papiere angefordert werden)
- Standortwechsel - Zuzug von außerhalb unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens
Online-Service
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-0
Telefax: 0212 / 290-3679Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingen
Zimmer 004geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche NUR nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch) -
Back-office Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0212 / 290-3676
Telefax: 0212 / 290-3679Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche NUR nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch)