KFZ: Halterauskünfte
Sie benötigen Halter- oder Versicherungsdaten zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall?
Die Halter- bzw. Versicherungsauskunft kann schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.
Die Übermittlung von den Daten an Privatpersonen ist im § 39 des Straßenverkehrsgesetztes ( StVG ) geregelt. Demnach muss die/der Antragstellerin/Antragsteller ein berechtigtes Intresse an der Herausgabe der Daten haben und die Gründe im Antrag darlegen.
Ein berechtigtes Interesse besteht nur dann, wenn es sich um Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr handelt.
Telefonische Halterauskünfte sind nicht möglich.
Formulare
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-0
Telefax: 0212 / 290-3679Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingen
Zimmer 106geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche NUR nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch) -
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