KFZ: Kennzeichen verloren oder gestohlen
Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren oder diese sind Ihnen gestohlen worden?
Da der Missbrauch mit dem oder den abhanden gekommenen Kennzeichen nicht ausgeschlossen ist, erhält das Fahrzeug ein anderes Kennzeichen. Die Umkennzeichnung muss unverzüglich erfolgen.
Die abhanden gekommenen Kennzeichen werden für die Dauer von 10 Jahren für eine erneute Ausgabe gesperrt.
Wurden amtliche Kennzeichen lediglich beschädigt, sind aber noch komplett vorhanden, können Ersatzkennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Diese Dienstleistung wird auch im Bürgerbüro Ohligs angeboten.
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- Vollmacht / Erklärung GbR / Steuerbefreiung
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Back-office Kfz-Angelegenheiten
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Terminvereinbarung empfohlen
(online oder telefonisch)