KFZ: Namensänderung der Halterin / des Halters
Ihr Name hat sich geändert, zum Beispiel durch Heirat?
Die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) müssen geändert werden.
Sofern Sie noch alte Fahrzeugpapiere haben, müssen diese gleichzeitig in die ZB I und ZB II umgetauscht werden. Die Gebühr erhöht sich in diesen Fällen um 14,00 EUR.
Diese Dienstleistung wird auch im Bürgerbüro Ohligs angeboten.
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Back-office Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0212 / 290-3676
Telefax: 0212 / 290-3679Verwaltungsgebäude
Gasstraße 22
42657 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche NUR nach vorheriger Terminvereinbarung!
(online oder telefonisch) -
Telefon: 0212 / 290-3201
0212 / 290-3202
0212 / 290-3203
0212 / 290-3204
Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Ohligs
Grünstraße 2
42697 Solingengeöffnet / erreichbar:
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