KFZ: Umschreibung innerhalb von Solingen und Wiederzulassung eines Kfz
Umschreibung eines Solinger Fahrzeuges auf einen neuen Halter oder Wiederzulassung auf den gleichen Halter.
Sie haben ein in Solingen zugelasssenes Fahrzeug erworben und wollen dies auch in Solingen zulassen oder Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen. Bei zugelassenen Fahrzeugen wird Ihnen normalerweise das bisherige Kennzeichen wieder zugeteilt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit sich für ein Wunschkennzeichen zu entscheiden. Bitte beachten Sie, dass die Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeuges nach Erwerb unverzüglich zu erfolgen hat.
Bei abgemeldeten Fahrzeugen erfolgt die Wiederzuteilung des gleichen Kennzeichens nur dann, wenn dieses Kennzeichen im Rahmen der Außerbetriebsetzung reserviert wurde.
Diese Dienstleistung wird auch im Bürgerbüro Ohligs angeboten und kann auch online unter: https://service.solingen.de/kategorie/-/details/91 vorgenommen werden.
Downloads
- SEPA-Lastschriftmandat
(PDF 405 KB) - Vollmacht / Erklärung GbR / Steuerbefreiung
(PDF 510 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Back-office Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0212 / 290-3676
Telefax: 0212 / 290-3679Verwaltungsgebäude
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Telefax: 0212 / 290-3609E-Mail: buergerbuero@solingen.de
Bürgerbüro Ohligs
Grünstraße 2
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