KFZ: Wechselkennzeichen
Wechselkennzeichen könnten für Sie in Frage kommen, wenn Sie zwei Fahrzeuge gleicher Fahrzeugklassen besitzen, die nie gleichzeitig sondern immer nur abwechselnd genutzt werden.
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens
Die Fahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugklasse angehören und es müssen Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Für folgende Fahrzeugklassen ist ein Wechselkennzeichen möglich
- Kraftfahrzeuge der Klasse M1
(Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und Wohnmobile bis 3500 KG) - Kraftfahrzeuge der Klasse L
(Zwei-, drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 Kilogramm und maximaler Nutzleistung bis 15 Kilowatt) - Anhänger der Klasse O1
(Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse) mit zweizeiligen Kennzeichen
Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eines oder können beide auch Oldtimer sein ( H-Kennzeichen ).
Wechselkennzeichen sind nicht möglich bei
- Saisonkennzeichen
- Rote Dauerkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Behördenkennzeichen
- Grüne Kennzeichen
Beispiel
Möglich sind die Wechselkennzeichen für zwei PKW, ein PKW und ein Wohnmobil, zwei Motorräder oder zwei leichte Anhänger.
Nicht möglich ist z.B. die Kombination von PKW und Kraftrad (verschiedene Fahrzeugklassen), oder Kraftrad und Quad (obwohl gleiche Fahrzeugklasse "L", können hier keine Kennzeichen gleicher Anzahl und Abmessung verwendet werden).
Die Zulassung der Fahrzeuge muss nicht zeitgleich erfolgen, sollte jedoch innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein, da die Reservierung des zweiten Kennzeichens lediglich auf ein Jahr befristet wird.
Hinweis
Eine Steuerermäßigung für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen ist nicht vorgesehen. Beide Fahrzeuge werden versteuert. Es muss für beide Fahrzeuge eine entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Dem gemeinsamen gleichen Kennzeichenteil, der am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird und dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil der am jeweiligen Fahrzeug ständig montiert bleibt und die letzte Ziffer des Wechselkennzeichens beinhaltet.
Bei der Zulassung von zwei PKW werden also zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder mit dem fahrzeugbezogenen Teil ausgefertigt.
Beispiel
- Die Wechselkennzeichen lauten SG- AA917 und SG-AA919
- der gemeinsame Teil ist SG-AA91 und der jeweils fahrzeugbezogene Teil ist die 7 und die 9.
- Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil sowie die vorderen fahrzeugbezogenen Teile werden mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen
- Der hintere fahrzeugbezogene Teil ist mit der Plakette für die nächste Hauptuntersuchung versehen.
Bitte beachten Sie:
Nur das Fahrzeug mit den vollständig (dem gemeinsamen sowie dem fahrzeugbezogenen Kennzeichentei ) angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.
Kosten
Die Zulassungsgebühren erhöhen sich bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens um 6,00 € pro Fahrzeug
Downloads
- Vollmacht / Erklärung GbR / Steuerbefreiung
(PDF 510 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Back-office Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0212 / 290-3676
Telefax: 0212 / 290-3679Verwaltungsgebäude
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