Ausländer: Aufenthaltsbeendigung
Ausländer können aus unterschiedlichen Gründen verpflichtet sein, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Grundsätzlich steht die freiwillige Ausreise der Betroffenen im Vordergrund. In den Fällen, in denen die Betroffenen nicht freiwillig ausreisen, wird die Ausreiseverpflichtung mittels der Abschiebung durchgesetzt.
Folgende Aufgaben werden im Bereich der Aufenthaltsbeendigung wahrgenommen:
- Beantragung von Passersatzpapieren
- Durchführung und Koordination von Abschiebungen
- Vorführungen bei den Botschaften zwecks Passersatzbeschaffung
- Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausländerbehörde
- Haftanträge
- Entscheidung über den Aufenthalt der JVA-Insassen
- Passersatzpapierbeschaffung für ausreisepflichtige JVA-Insassen
Kontakt
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Ausländer- und Integrationsbüro
Telefon: 0212 / 290-2289
Telefax: 0212 / 290-2288E-Mail: ala@solingen.de
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Gasstraße 22B
42657 Solingengeöffnet / erreichbar:
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