Ausländer: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Aufenthaltstitel werden als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
- Aufenthaltserlaubnis für britische Staatsangehörige
- Daueraufenthalt für britische Staatsangehörige
Diese Karte enthält einen Chip, auf dem
- personenbezogene Daten
- biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
- Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis (eID)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z. B. zur Erwerbstätigkeit)
gespeichert sind werden.
Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist immer die persönliche Vorsprache bei antragstellenden Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an das Ausländer- und Integrationsbüro versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Das Ausländer- und Integrationsbüro ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Bei Verlust des eAT ist unverzüglich die Ausländerbehörde zu informieren. Des Weiteren sollte die auf dem Pin-Brief angegebene Sperrhotline unverzüglich angerufen werden, so dass die elektronische Ausweisfunktion der Karte zeitnah gesperrt werden kann. Eine Terminvereinbarung für die Neuausstellung des verloren gegangenen eAT ist im Zuge des Verlustes ebenfalls unerlässlich.
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