Ausländer: Übertragung von Aufenthaltstiteln
Verschiedene Gründe können die Neuausstellung eines Passes notwendig machen. So ist z.B. nach Verlust des alten Passes oder nach Ablauf der maximalen Gültigkeitsdauer ein neuer Pass notwendig. Der Pass wird bei der zuständigen Heimatbehörde (Botschaft/Konsulat) beantragt.
Der neue Pass muss immer dem Ausländer- und Integrationsbüro vorgelegt werden.
Nach Vorlage des Passes ist die Neuausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass ein Übertrag des Aufenthaltstitels in Form eines Aufklebers in den Pass seit dem 01.09.2011 nicht mehr möglich ist!
Für die Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels ist nunmehr ein Vorsprachetermin zu vereinbaren.
Bitte beachten sie zudem, dass die Vorsprache von Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich ist, es aber ausreicht wenn ein Elternteil dabei ist.
Der Übertrag lässt sich nicht bevollmächtigen.
Kontakt
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Ausländer- und Integrationsbüro
Telefon: 0212 / 290-2289
Telefax: 0212 / 290-2288E-Mail: ala@solingen.de
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Gasstraße 22B
42657 Solingengeöffnet / erreichbar:
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