Fischhaltung
Alle Betreiber von Fischhaltungen mit natürlicher Gewässeranbindung müssen sich beim Veterinäramt melden.
Je nach Art des Betriebes sind dabei unterschiedliche Kriterien zu beachten.
So benötigen unter anderem alle Aquakulturbetriebe, die lebenden Fisch sowie Speisefische in größeren Mengen in den Verkehr bringen und Verarbeitungsbetriebe, in denen Fische aus Aquakulturen getötet werden, eine amtliche Genehmigung - unabhängig von der Produktionsgröße.
Andere Betriebe, in denen Fische direkt in kleinen Mengen ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben werden, sowie Betriebe von Angelteichen müssen lediglich beim Veterinäramt angezeigt und dort registriert werden.
Die Anzeige umfasst den Namen und die Anschrift des Betreibers, den Standort und die Größe des Fischteichs, den Verwendungszweck und die Wasserzufuhr der Teiche, die Fischarten sowie die Anzahl der Fische.
Das entsprechende Formular steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Downloads
- Anzeige und Registrierung nach Fischseuchenverordnung
(PDF 292 KB) - Merkblatt Fischseuchenverordnung
(PDF 39 KB)
Kontakt
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Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Telefon: 0212 / 290-2581
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Dorper Straße 26
42651 Solingen
Zimmer 224geöffnet / erreichbar:
Montag - Donnerstag
9:00 - 15:00 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr -
Frau Dr. Senczek
Stadtdienstleiterin
AmtstierärztinTelefon: 0212 / 290-2583
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Dorper Straße 26
42651 Solingen
Zimmer 223geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung