Fleischhygiene: Gebührensatzung
Satzung der Stadt Solingen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene in den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal
Am 14.12.2019 ändert sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleischhygiene. Die Verordnung (EU) 882/2004 wurde durch die Verordnung (EU) 2017/625 ersetzt. Aufgrund der Änderung der Rechtsgrundlage wurde die Gebührensatzung neu erlassen.
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