Hunde: Beißvorfälle anzeigen
Anzeigen bezüglich Attacken von Hunden und Beißvorfällen mit Hunden nimmt das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt entgegen.
Dort wird dann geprüft, ob bezüglich des angreifenden Hundes Maßnahmen anzuordnen sind (z.B. Maulkorbzwang, Leinenzwang, Verhaltenstest etc.) und ob gegen den Hundehalter eventuell ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist.
Da die Anzeigen Zeugenaussagen im Rahmen der durchzuführenden (Bußgeld-) Verfahren darstellen, sollten diese schriftlich erfolgen, unter Angabe von
- Ort,
- Datum,
- Uhrzeit,
- genaue Beschreibung des Vorfalls,
- Namen und/oder Anschrift des Halters des angreifenden Hundes,
- Beschreibung (Rasse, Größe, Fellfarbe) des Hundes und
- ggf. Name und Anschrift von Zeugen.
Wenn (tier-)ärztliche Atteste über die Art und Schwere der Verletzungen vorliegen oder Fotos der Verletzungen gemacht wurden, sollten diese der Anzeige beigefügt werden.
Ohne eine schriftliche Zeugenaussage kann kein Verfahren durchgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Anzeigenerstatter in seinem Schreiben seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen angibt.
Die schriftliche Anzeige kann auch per E-Mail übersandt werden.
Hinweise, die nicht eigene Beobachtungen oder Feststellungen wiedergeben, sondern nur auf "Hörensagen" beruhen oder unkonkrete "Allgemeinplätze" enthalten, können nicht bearbeitet werden!
Aufgrund der eingereichten Zeugenaussage hat das Veterinäramt nach Anhörung des Hundehalters die Möglichkeit, bezüglich des Hundes Maßnahmen anzuordnen (z. B. Anordnung einer Verhaltensprüfung, Maulkorb- und/oder Leinenanordnung) und gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren gegen den Hundehalter durchzuführen.
Wenn Personen durch Hunde verletzt wurden, können die Geschädigten neben der Anzeige beim Veterinäramt auch eine Strafanzeige bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten. Dies sollte in der Anzeige an das Veterinäramt jedoch möglichst unter Angabe des Aktenzeichens der Polizei mitgeteilt werden, um Doppelbestrafungen zu vermeiden.
Wenn weder der Name noch die Anschrift des Halters bekannt ist und auch keine Auskunft über die Rasse und den Namen des Hundes gegeben werden kann, ist die Halterermittlung und damit die Einleitung eines Verfahrens nahezu unmöglich.
Kontakt
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Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Telefon: 0212 / 290-2581
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Dorper Straße 26
42651 Solingen
Zimmer 224geöffnet / erreichbar:
Montag - Donnerstag
9:00 - 15:00 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr -
Frau Mialki
Buchstaben A - ETelefon: 0212 / 290-2593
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
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Dorper Straße 26
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Zimmer 207geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Herr Dorn
Buchstaben F - JTelefon: 0212 / 290-2586
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
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Zimmer 204geöffnet / erreichbar:
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Frau Natrop
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Frau Irlenbusch
Buchstaben K - QTelefon: 0212 / 290-2585
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Zimmer 102geöffnet / erreichbar:
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Herr Flintrop
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Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
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Frau Hegmann
Buchstaben T - ZTelefon: 0212 / 290-2582
Telefax: 0212 / 290-2594E-Mail: veterinaeramt@solingen.de
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