Hilfen für Flüchtlinge und Spätaussiedler
Sie besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit und können Ihren Bedarf des täglichen Lebens nicht selbst sicherstellen?
Mögliche Leistungen
Als Ausländer haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf soziale Leistungen. Die Zuständigkeit und die Art der Leistung richtet sich nach Ihrem Aufenthaltsstatus, Ihrer Erwerbsfähigkeit und Ihrem Alter.
Der Stadtdienst Soziales – Hilfen für Flüchtlinge und Spätaussiedler – gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und in eng umgrenzten Fällen auch Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die Unterbringung sowie die Krankenhilfe.
Des weiteren bieten unsere Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen folgende Leistungen an:
- Vorbeugende und beratende Sozialarbeit in allen Lebensfragen für ausländische Flüchtlinge
- Beratung und Betreuung nach AsylbLG und SGB XII
- Sozialarbeit in Wohnobjekten
- Förderung der Erziehung in der Familie
- Beratung und Begleitung von freiwillig ausreisenden Flüchtlingen über die International Organisation for Migration (IOM)
Wer ist leistungsberechtigt?
Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig oder im Besitz folgender Aufenthaltstitel sind:
- Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
- eine Duldung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz
- wegen Krieges im Heimatland einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1, § 24 Aufenthaltsgesetz
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4 a oder § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes
- Fiktionsbescheinigung, die einen der oben genannten Titel als fortbestehend deklariert
Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder von Leistungsberechtigten sind ebenfalls leistungsberechtigt, auch wenn sie die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.
Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln ist die Ausländer- und Integrationsbehörde Solingen (siehe Link).
Personen, die erwerbsfähig und unter 65 Jahre alt sind sowie keinen der oben genannten Titel besitzen, können Leistungen bei der Agentur für Arbeit Solingen (ARGE) beantragen
Personen, die erwerbsunfähig oder über 65 Jahre alt sind sowie keinen der oben genannten Titel besitzen, können Leistungen der Grundsicherung beantragen
Downloads
- Vollmachtsformular
(PDF 10 KB) - Antragsformular
(PDF 84 KB)
Kontakt
-
Transferleistungen (SGB XII / AsylbLG)
Telefon: 0212 / 290-5020
Telefax: 0212 / 290-5324E-Mail: fluechtlinge@solingen.de
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
(telefonisch oder per E-Mail)
Telefonische Erreichbakeit
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
8:00 - 12:00 Uhr -
Frau Preute
GruppenleiterinTelefon: 0212 / 290-5284
Telefax: 0212 / 290-5324E-Mail: fluechtlinge@solingen.de
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
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Zimmer 3.041geöffnet / erreichbar:
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Frau Plohmann
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