Hilfe zur Pflege ambulant
Zweck dieser Hilfe ist es, durch unterschiedliche Leistungen dem pflegebedürftigen Menschen ein soweit wie möglich selbständiges Leben zu ermöglichen. Entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär" soll durch die Leistungen die Pflegebereitschaft nahestehender Personen geweckt und aufrechterhalten werden.
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe orientieren sich in Umfang und Voraussetzungen an denen der gesetzlichen Pflegeversicherung, erweitern und ergänzen diese jedoch in wesentlichen Punkten.
Danach kommt Hilfe zur Pflege auch für kranke und behinderte Menschen in Betracht, die voraussichtlich für weniger als sechs Monaten Pflege benötigen oder einen Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe 1 haben. Darüber hinaus können Leistungen aus der Pflegeversicherung aufgestockt werden, wenn diese den pflegerischen Bedarf für häusliche Pflege nicht abdecken.
Die Leistungen der Sozialhilfe werden in Abhängigkeit von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der hilfesuchenden Menschen erbracht.
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