Hilfe zur Pflege stationär
Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Heimplatz voll zu bezahlen, kann ergänzende Sozialhilfe beantragt werden.
Hilfe zur Pflege im Heim wird gewährt, soweit dem Heimbewohner und gegebenenfalls seinem Ehegatten die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.
Jeder Pflegebedürftige, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, hat die Möglichkeit, die notwendige Pflege, Versorgung und Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim zu erhalten.
Kontakt
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Hilfen innerhalb von Einrichtungen
Telefon: 0212 / 290-5251
Telefax: 0212 / 290-5314Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 1.083geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Herr Huhn
Sachgebietsleiter
SachgebietsleitungTelefon: 0212 / 290-5251
Telefax: 0212 / 290-5314E-Mail: v.huhn@solingen.de
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 1.077geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 1.078geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 1.049geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-5465
Telefax: 0212 / 290-74 5465E-Mail: a.weissenfels@solingen.de
Rathaus
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Zimmer 1.049geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
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Zimmer 1.075geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
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Zimmer 1.049geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung