Elternbeiträge
Wird ein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreut, so müssen die Eltern festgelegte Elternbeiträge zahlen.
Beitragspflichtig
sind die Eltern bzw. Pflegeeltern des Kindes. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so ist nur dieser beitragspflichtig.
Beitragspflichtiger Zeitraum
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergarten-/Schuljahr bzw. richtet sich nach dem jeweiligen Aufnahme-/Betreuungsvertrag. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in den das vertragliche Aufnahmedatum fällt und gilt auch für Ferien- und Schließungszeiten.
Bemessungsgrundlage
Maßgebend für die Bemessung des Elternbeitrages bzw. der OGS Beiträge ist das Alter des Kindes, die wöchentlich Betreuungszeit und das anrechenbare Einkommen der Eltern.
Es werden grundsätzlich die Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt.
Erlass von Elternbeiträgen
Elternbeiträge können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Hierfür ist ein Antrag beim SD Jugend erforderlich.
Geschwisterkindregelung
Besucht mehr als ein Kind in Solingen einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung, so entfallen die Beiträge für das 2. und jedes weitere Kind. Beitragspflichtig ist das Kind, welches die "teuere" Platzform besucht.
Downloads
- Elternbeitragssatzung
(PDF 600 KB) - Verbindliche Erklärung & Merkblatt: Einkommen
(PDF 131 KB) - Formular DSGVO - Informationspflicht
(PDF 132 KB)
Kontakt
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Sachgebietsleiterin
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Telefax: 0212 / 290-5340E-Mail: elternbeitraege@solingen.de
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Frau Shadabi
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