Sporthallen und -plätze: Aktuelle Mitteilungen und Hinweise
Aktuelle Einschränkungen und Besonderheiten bei der Nutzung von Sportstätten.
Hinweis zur Nutzung von Sportstätten in Corona-Zeiten
(letzte Aktualisierung: 11. Januar 2021)
Aufgrund der Infektionslage gelten weiterhin zunächst bis zum 31. Januar 2021 folgende Regelungen für den Sport in Solingen:
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Dies bedeutet ein Verbot für jeglichen Wettbewerbs-/Spiel- und Trainingsbetrieb.
- Der Individualsport auf den städtischen und vereinseigenen Freisportanlagen ist ab sofort nicht mehr zulässig. Die Freisportanlagen sind aus diesem Grund für Nutzungen gesperrt. Erlaubt ist Individualsport außerhalb von Sportanlagen, der im Regelfall alleine oder zu zweit mit Mindestabstand ausgeübt werden kann (zum Beispiel Joggen, Walken, Radfahren). Nicht zulässig ist die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten in diesen Individualsportarten durch Trainerinnen und Trainer.
- Die Spielplätze bleiben geöffnet.
- Der ärztlich verordnete Gesundheitssport in den Hallen darf ebenfalls ab sofort nicht mehr durchgeführt werden.
- Erlaubt ist lediglich der Profisport (derzeit 1. Mannschaft des BHC und 1. Frauenmannschaft des HSV Gräfrath) sowie das Training an den Landesleistungsstützpunkten Fechten und Handball, sofern hierfür eine Genehmigung der Stadt Solingen erteilt wurde.
- Der Sport- und Schwimmunterricht muss für alle Schulformen und Jahrgangsstufen ausgesetzt werden, hierzu zählt auch die Hallennutzung durch den OGS.
- Alle Gemeinschaftsräume, Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
- Gemeinsamer Sport, sämtliche Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt. Hierzu zählt auch das Landessportfest der Schulen (Stadt- Bezirks- und Landesmeisterschaften der Schulen).
Pressemitteilung der Stadt Solingen zu neuen Regelungen
Laufen unter Flutlicht pausiert
ab 02. November 2020 bis auf Weiteres
Aufgrund der neuesten Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung sowie der Allgemeinverfügung der Stadt Solingen muss das städtische Angebot "Laufen unter Flutlicht" im Walder Stadion leider aktuell ausfallen.
Wir hoffen, die Aktion bald wieder anbieten zu können und werden rechtzeitig informieren.
Hallen
Gymnastikhalle August-Dicke-Schule (Sechseck)
ab 26. Oktober 2020 bis auf Weiteres
Die Nutzung der Gymnastikhalle August-Dicke-Schule (Sechseck) wird mit Wirkung ab dem 26. Oktober 2020 bis auf Weiteres untersagt. In der Halle kann keine ausreichend gute Durchlüftung im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung hergestellt werden.
Judohalle Sternstraße
ab 26. Oktober 2020 bis auf Weiteres
Die Nutzung der Judohalle Sternstraße wird mit Wirkung ab dem 26. Oktober 2020 bis auf Weiteres untersagt. In der Halle kann keine ausreichend gute Durchlüftung im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung hergestellt werden.
Schießsportanlage Unterburg
ab 01. April 2021 bis voraussichtlich 30. September 2022
Da das Gebäude saniert wird, ist eine Nutzung ab 01. April 2021 bis voraussichtlich 30. September 2022 nicht möglich.
Sporthalle Börkhaus-Siebels
ab 05. April 2021 bis voraussichtlich 07. Oktober 2021
Aufgrund von Bau-/Sanierungsmaßnahmen am gesamten Schulstandort ist die Sporthalle Börkhaus-Siebels (Uhlandstraße 52) ab 05. April 2021 bis voraussichtlich 07.10.2021 nicht nutzbar. Wegen Gerüstarbeiten ist bereits ab dem 15.03.2021 mit Zugangsbeschränkungen und Baulärm zu rechnen.
Turnhalle Hasencleverstraße
ab 01. April 2021 bis voraussichtlich 30. September 2022
Da das Gebäude saniert wird, ist eine Nutzung ab 01. April 2021 bis voraussichtlich 30. September 2022 nicht möglich.
Turnhalle Sedanstraße
ab 26. Oktober 2020 bis auf Weiteres
Die Nutzung der Turnhalle Sedanstraße wird mit Wirkung ab dem 26. Oktober 2020 bis auf Weiteres untersagt. In der Halle kann keine ausreichend gute Durchlüftung im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung hergestellt werden.
Turnhalle Stübchen
ab 26. Oktober 2020 bis auf Weiteres
Die Nutzung der Turnhalle Stübchen wird mit Wirkung ab dem 26. Oktober 2020 bis auf Weiteres untersagt. In der Halle kann keine ausreichend gute Durchlüftung im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung hergestellt werden.
Turnhalle Zweigstraße
ab 17. März 2018 bis voraussichtlich 11. April 2021
Wegen Abriss und Neubau stand die Turnhalle nur bis zum 16. März 2018 zur Verfügung. Danach wird eine neue Zweifach-Turnhalle errichtet, die frühestens nach den Osterferien 2021, somit ab dem 12. April 2021 nutzbar ist.
Freisportanlagen
Im Jahr 2019 wurden die Sportplatzbeleuchtungsanlagen auf den Freisportanlagen Baverter Straße und Adolf-Clarenbach-Straße saniert. Dabei wurden die bisherigen Leuchten gegen LED-Leuchten ausgetauscht. Die Maßnahme kostete ca. 50.000 € und wurde mit einem Fördersatz von 25 % im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Durch den Einsatz modernster LED-Technik können alleine bei diesen beiden Sportanlagen in 20 Jahren insgesamt ca. 171 to. Co2 eingespart werden. Zudem reduziert sich die Anschlussleistung der Anlagen von 40,04 auf 15,78 kW, was zu einer erheblichen Energieeinsparung führt.
Weiterführende Informationen
- Regeln, Verordnungen, Erlasse
NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-2307
Telefax: 0212 / 290-2783Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 104geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Sportförderung, Sportstättenverwaltung
Telefon: 0212 / 290-2158
Telefax: 0212 / 290-2783E-Mail: sport@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
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