Gesundheit: Dienstleistung in Gesundheitsberufen durch Angehörige der Europäischen Union
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Solingen, Remscheid und Wuppertal wird diese Aufgabe von der Stadt Solingen wahrgenommen.
Für Angehörige nichtärztlicher Gesundheitsberufe aus den Staaten der Europäischen Union besteht eine Meldepflicht, wenn sie eine vorübergehende Tätigkeit in Deutschland aufnehmen möchten.
Beim erstmaligen Wechsel aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland muss der Dienstleister oder der entsprechende Arbeitgeber vor Aufnahme der Dienstleistung den Stadtdienst Gesundheit schriftlich über die voraussichtliche Dauer informieren. Diese Mitteilung muss jährlich erneuert werden, wenn die Dienstleistung im Laufe eines Jahres vorübergehend oder gelegentlich erbracht werden soll.
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