Heilpraktiker: Schriftliche Kenntnisüberprüfung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Ärztin/Arzt oder Psychotherapeutin / Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Der Stadtdienst Gesundheit als untere Gesundheitsbehörde bietet die Möglichkeit,
- die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
- die auf den Bereich der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
zu erwerben.
Die auf den Bereich der Physiotherapie beschränke Heilpraktikererlaubnis wird in Solingen nicht erteilt. Bitte wenden Sie sich dazu an das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf.
Termine
Die schriftlichen Kenntnisüberprüfungen finden jährlich statt am
- dritten Mittwoch im März und
- zweiten Mittwoch im Oktober
Die mündlichen Prüfungen erfolgen zeitnah zu den schriftlichen Überprüfungen.
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Solingen, Remscheid und Wuppertal wird diese Aufgabe von der Stadt Solingen wahrgenommen.
Kontakt
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Frau Holzapfel
auf den Bereich der Psychotherapie beschränkte HeilpraktikererlaubnisTelefon: 0212 / 290-2523
Telefax: 0212 / 290-2509E-Mail: stadtdienst.gesundheit@solingen.de
h.holzapfel@solingen.deRathaus - Nebengebäude
Walter-Scheel-Platz 3
42651 Solingen
Zimmer 3.013geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung