Gesundheit: Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz
Nach dem Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben wollen, eine Belehrung durch den Stadtdienst Gesundheit.
Belehrungstermine finden aufgrund der aktuellen Corona-Lage bis auf Weiteres nicht statt
Die Bescheinigung ist unter folgenden Voraussetzungen ein Leben lang gültig:
- Sobald die erste Folgebelehrung durch den Arbeitgeber innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung erfolgt ist (Dokumentation auf der Rückseite der Bescheinigung). Dies gilt auch dann, wenn nach der ersten Folgebelehrung keine Berufstätigkeit ausgeübt wird.
- Folgebelehrungen müssen alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber erfolgen und auf der Rückseite der Bescheinigung dokumentiert werden.
- Selbstständigkeit: Erstbelehrung und Aushändigung der Bescheinigung erfolgt über den Stadtdienst Gesundheit. Alle weiteren Informationen erhalten Sie beim Lebensmittel- und Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung).
Weitere Informationen
- Einen Termin für die Teilnahme an einer Belehrung können Sie online oder telefonisch über das Service Center vereinbaren
- Die Belehrung dauert ca. 1,5 Stunden
Zusatztermine können Sie in der Online-Terminvergabe für Belehrungen einsehen - Minderjährige benötigen eine unterschriebene Erklärung der Eltern. Entsprechende hinterlegte Formulare sind ausschließlich zu verwenden und können als pdf-Datei heruntergeladen werden.
- Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Belehrung muss die jeweilige Arbeit/Stelle innerhalb von 3 Monaten angetreten werden, ansonsten verliert das Dokument seine Gültigkeit
- Die Belehrung ist auch für ehrenamtlich Tätige kostenpflichtig.
Kinder können nicht zur Belehrung mitgebracht werden; es findet keine Kinderbetreuung durch den Stadtdienst Gesundheit statt!
Downloads
- Informationen zur Belehrung
(PDF ) - Information für Sorgeberechtigte
(PDF 87 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Infektionsschutz und Umwelthygiene
Telefon: 0212 / 290-2513
Telefax: 0212 / 290-2730E-Mail: umwelthygiene@solingen.de
Rathaus - Nebengebäude
Walter-Scheel-Platz 3
42651 Solingen
Zimmer 1.008geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-2726
Telefax: 0212 / 290-2730Rathaus - Nebengebäude
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Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00
Freitag
8:00 - 13:00
Termine nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-2565
Telefax: 0212 / 290-2730Rathaus - Nebengebäude
Walter-Scheel-Platz 3
42651 Solingen
Zimmer 1.008geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung