Gesundheit: Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz
Nach dem Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben wollen, eine Belehrung durch den Stadtdienst Gesundheit.
Ab 07.03.2022 finden wieder Belehrungen gem. § 43 Infektionsschutzgesetz statt.
Hinweis für Schülerpraktikanten:
Für eine nachträgliche Teilnahme an einer Regelbelehrung wegen des Nicherscheinens zur schulinternen Belehrung müssen Nachholtermine für eine Regelbelehrung über das Bergische Servicecenter vereinbart werden.
Rufnummer: 0212 290-0
Die Regelbelehrung findet in den Räumen des Stadtdienstes Gesundheit Solingen, Walter-Scheel-Platz 3,
42651 Solingen, statt.
Für die Teilnahme ist eine Gebühr in Höhe von 25,-- Euro zu entrichten. Informationen zu den Zahlungsmodalitäten erhalten Sie unter der Rubrik "Preis/Kosten" auf dieser Seite.
Downloads
- Informationen zur Belehrung
(PDF ) - Information für Sorgeberechtigte
(PDF 87 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Infektionsschutz und Umwelthygiene
Telefon: 0212 / 290-2513
Telefax: 0212 / 290-2730E-Mail: umwelthygiene@solingen.de
Rathaus - Nebengebäude
Walter-Scheel-Platz 3
42651 Solingen
Zimmer 1.008geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-2726
Telefax: 0212 / 290-2730Rathaus - Nebengebäude
Walter-Scheel-Platz 3
42651 Solingen
Zimmer 1.008geöffnet / erreichbar:
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00
Freitag
8:00 - 13:00
Termine nach Vereinbarung -
Telefon: 0212 / 290-2565
Telefax: 0212 / 290-2730Rathaus - Nebengebäude
Walter-Scheel-Platz 3
42651 Solingen
Zimmer 1.008geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung