Jobcenter: Einstiegsgeld
Arbeitslosengeld II Empfänger, die eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung oder eine hauptberufliche Selbständigkeit beginnen, können mit einem Einstiegsgeld unterstützt werden.
Das Einstiegsgeld ist eine zeitlich befristete monatliche Zahlung, welche zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
Ob Sie mit Einstiegsgeld unterstützt werden können, besprechen Sie bitte mit ihrem Arbeitsvermittler, Arbeitsberater oder Fallmanager.
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-3800
Telefax: 0212 / 290-3999E-Mail: jobcenter@solingen.de
Kommunales Jobcenter Solingen
Kamper Straße 35
42699 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Telefonisch und per E-Mail ist das Kommunale Jobcenter weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
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Donnerstag
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