Jobcenter: Umzugskostenzuschuss bei auswärtiger Arbeitsaufnahme
Empfänger von Arbeitslosengeld II, die auswärtig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnen, können mit der Übernahme von notwendigen und angemessenen Kosten, die durch einen Umzug in die Nähe der Arbeitsstelle entstehen unterstützt werden, wenn die tägliche Pendelzeit (Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstelle) unzumutbar ist.
Ob Sie mit einer Übernahme unterstützt werden können, besprechen Sie bitte mit ihrem Arbeitsvermittler, Arbeitsberater oder Fallmanager.
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-3800
Telefax: 0212 / 290-3999E-Mail: jobcenter@solingen.de
Kommunales Jobcenter Solingen
Kamper Straße 35
42699 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Telefonisch und per E-Mail ist das Kommunale Jobcenter weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
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