Jobcenter: Vermittlungsgutschein
Empfänger von Arbeitslosengeld II können bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Vermittlungsgutschein unterstützt werden, wenn dies zur Vermittlung notwendig ist.
Der Vermittlungsgutschein berechtigt den Bezieher von Arbeitslosengeld II zur Auswahl und zur Beauftragung eines zugelassenen privaten Arbeitsvermittlers mit seiner Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Ob Sie mit einem Vermittlungsgutschein unterstützt werden können, besprechen Sie bitte mit ihrem Arbeitsvermittler, Arbeitsberater oder Fallmanager.
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-3800
Telefax: 0212 / 290-3999E-Mail: jobcenter@solingen.de
Kommunales Jobcenter Solingen
Kamper Straße 35
42699 Solingengeöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Telefonisch und per E-Mail ist das Kommunale Jobcenter weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
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