Jobcenter - Leistungen zum Lebensunterhalt
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) orientiert sich an Ihrem Bedarf. Vorraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
Leistungen
Regelleistungen
- Regelbedarf
Wer noch arbeiten kann, erhält für seinen Lebensunterhalt eine nach Alter und Lebenssituation bestimmte Pauschale. - Sozialgeld
Wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder nicht arbeiten kann und keine Leistungen vom Sozialamt erhalten darf, erhält in gleicher Weise eine Pauschale.
Miete, Kosten der Unterkunft
Miete, Nebenkosten und Heizkosten für eine angemessene Wohnung werden vom Jobcenter übernommen.
Mehrbedarfe
In bestimmten Lebenssituationen können für den Lebensunterhalt auch „Mehrbedarfe" bezogen werden. Die Höhe der „Mehrbedarfe" wird vom Gesetz entweder als Prozentsatz des Regelbedarfs vorgegeben oder die entsprechende Leistung ist in tatsächlicher, aber angemessener Höhe zu übernehmen.
Daneben können in bestimmten Situationen Darlehen oder einmalige Beihilfen übernommen werden.
Bildung und Teilhabe
Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe, die für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene vorgesehen sind, können übernommen werden.
Krankenversicherung
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II sind Sie im Regelfall in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert und die entsprechenden Beiträge werden übernommen und direkt an die Versicherung überwiesen.
Bei einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung können Zuschüsse gewährt werden
Bedarfsgemeinschaft
Relevant für die Höhe des Bedarfes ist, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden.
Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Dies gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzungsbeträge.
Antrag
Arbeitslosengeld II können Sie nur erhalten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen. Das Antragserfordernis gilt grundsätzlich für sämtliche Geldleistungen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Infoblätter
- Arbeitsaufnahme Minijob
(PDF 634 KB) - Pfändungsschutzkonto bei Arbeitslosengeld II Bezug
(PDF 648 KB) - Rundfunkbefreiung, Solingen Pass und Monatsticket für Bus und Bahn
(PDF 631 KB)
Weiterführende Informationen
- Hartz IV
Erklärvideo - Merkblätter und Formulare
Bundesagentur für Arbeit
Kontakt
-
Kommunales Jobcenter Solingen
Kamper Straße 35
42699 Solingengeöffnet / erreichbar:
Kundenservicecenter
(1. Etage)
Montag - Freitag
7:30 - 12:30
Montag und Dienstag
14:00 - 16:00
Nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Teilnehmende an Maßnahmen:
Donnerstag
15:00 - 18:00
Eine Vorsprache in der Leistungssachbearbeitung ist nur in Notfällen zu folgenden Zeiten möglich:
Montag - Freitag
7:30 - 9:00