Bauanträge, Bauvoranfragen: Ablehnung
Nicht immer kann ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage positiv beschieden werden.
Wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegen stehen, ist leider eine Ablehnung zu fertigen.
Auch die Ablehnung ist gebührenpflichtig.
Kontakt
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Herr Brinkmann
Verwaltungssachbearbeitung für die Bauaufsichtsabteilung Bezirk Nord, 63-3Telefon: 0212 / 290-4428
Telefax: 0212 / 290-74 4428E-Mail: bauaufsicht@solingen.de
F.Brinkmann@dom01.solingen.deRathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.055geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Herr Treppel
Verwaltungssachbearbeitung für die Bauaufsichtsabteilung Bezirk Süd, 63-2Telefon: 0212 / 290-4281
Telefax: 0212 / 290-74 4281Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.056geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Frau Solecki
Verwaltungssachbearbeitung bei WerbeanlagenTelefon: 0212 / 290-4280
Telefax: 0212 / 290-74 4280Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Zimmer 2.051geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Herr Zwanzig
Abteilungsleiter
Leiter VerwaltungsabteilungTelefon: 0212 / 290-4284
Telefax: 0212 / 290-74 4284Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
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Zimmer 2.050geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
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Zimmer 2.051geöffnet / erreichbar:
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Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr -
Rathaus
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42651 Solingen
Zimmer 2.051geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag und Donnerstag
08:00 -12:30 Uhr