Gebäude / Bauliche Anlagen: Beseitigung
Die Beseitigung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist in bestimmten Fällen der Bauaufsicht schriftlich anzuzeigen.
Dies gilt nicht für für Gebäude und Anlagen, die gem. § 62 Abs. 1 BauO NRW genehmigungsfrei errichtet werden dürfen (z. B. Gartengeräteschuppen bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, Garagen bis 30 m² Grundfläche und max. 3 m mittlere Wandhöhe), freistehende Gebäude der Gebäudeklasse bis 3, sonstige Anlagen bis 10 m Höhe.
Für die Beseitigung denkmalgeschützter Gebäude ist jedoch in jedem Fall eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Downloads
- Flyer: Der Stadtdienst Bauaufsicht informiert
(PDF 1,7 MB) - Vordruck Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - nicht barrierefrei - Erhebungsbogen: Statistik des Bauabgangs
- Adobe Acrobat Reader
- Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure
(PDF 1 MB)
Weiterführende Informationen
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Frau Manthey
AufderhöheTelefon: 0212 / 290-4283
Telefax: 0212 / 290-74 4283Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
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Montag und Donnerstag
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Herr Falkenberg
Dorp, BurgTelefon: 0212 / 290-4217
Telefax: 0212 / 290-74 4217Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
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Herr Henn
HöhscheidTelefon: 0212 / 290-4319
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Herr Oberfranc
AufderhöheTelefon: 0212 / 290-4289
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Herr Lessing
Abteilungsleiter
Abteilungsleitung Bezirk NordTelefon: 0212 / 290-4288
Telefax: 0212 / 290-74 4288Rathaus
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Herr Bärleken
GräfrathTelefon: 0212 / 290-4292
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Frau D´Alessandro
WaldTelefon: 0212 / 290-4291
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Frau Kirschall
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