Abfallentsorgung: Abfallerzeugernummer
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt im Nachweisverfahren nach der abfallrechtlichen Nachweisverordnung.
Jeder Ort, an dem gefährlicher Abfall anfällt (Anfallstelle), muss eindeutig identifiziet werden können. Deshalb wird jedem Ort von der Behörde eine Abfall-Erzeugernummer zugewiesen.
Jeder Betrieb, jede Baustelle erhält eine bundesweite behördliche Nummer, die in sämtlichen Entsorgungsnachweisen eingetragen wird.
Diese Nummer wird auf Antrag schriftlich erteilt und in einem bundesweiten Zentralregister mit den erforderlichen Daten gespeichert. Die Erzeugernummer wird in alle Nachweisformulare (Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Übernahmeschein), die den Entsorgungsweg der gefährlichen Abfälle begleiten, eingetragen.
Die Erzeugernummer ist anfallstellenbezogen. Mehrere Betriebe oder Baustellen eines Betreibers erhalten jeweils eine Erzeugernummer.
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- Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer
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