Abfälle: Einbau von Abfällen oder Recyclingmaterialien in den Boden
Der Einbau von Abfällen oder Recyclingbaustoffen in und auf den Boden ist erlaubnispflichtig.
Beim Einbau von Abfällen (Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch) oder Recyclingbaustoffen in oder auf den Boden können Schadstoffe in das Grundwasser gelangen.
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich. Die Verwendung muss daher grundsätzlich bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Die Erlaubnis kann verweigert werden bei
- stark belasteten Materialien
- ungeeigneten Einbauorten und
- unzureichenden Sicherungsmaßnahmen.
Kontakt
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Telefax: 0212 / 290-6590E-Mail: natur-umwelt@solingen.de
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Zimmer 234geöffnet / erreichbar:
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Telefax: 0212 / 290-74 6557E-Mail: betrieblicher-umweltschutz@solingen.de
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