Autowaschen von privaten Kraftfahrzeugen (PKW)
Aus Gründen des Gewässerschutzes wird prinzipiell empfohlen, Kraftfahrzeuge nur in den dafür zugelassenen Waschanlagen oder SB-Waschplätzen zu reinigen.
In diesen Anlagen ist gewährleistet, dass die bei der Fahrzeugwäsche abgespülten Fett-, Öl- und Kraftstoffrückstände sowie Schmutz- und Feststoffe zurückgehalten werden. Die Waschanlagen und -plätze arbeiten außerdem ressourcenschonend und führen das Wasser im Kreislauf.
Das Waschen von PKW im öffentlichen Straßenraum und auf Privatgrundstücken ist in Solingen zwar nicht generell verboten, es sind allerdings einige Punkte zu beachten:
- Es muss sichergestellt sein, dass die Fahrzeugwäsche auf einem befestigten Untergrund stattfindet, der nicht sickerfähig ist und dass die Abwässer einem Mischkanal zugeführt werden. In Gebieten mit Trennkanalisation dürfen Autos nicht gewaschen werden, da das Abwasser dann über den Regenwasserkanal direkt in ein Gewässer gelangt und in Gebieten ohne Kanalisation ist die Fahrzeugwäsche ebenfalls nicht zulässig.
- Das Fahrzeug sollte nicht übermäßig verschmutzt sein und nur mit klarem Wasser oder unter sparsamer Verwendung biologisch abbaubarer Reinigungsmittel gereinigt werden. Hilfsmittel wie zum Beispiel Schwamm, Bürste, Schlauch oder Hochdruckreiniger können verwendet werden.
- Die Unterbodenwäsche und Motorwäsche ist laut Straßenordnung der Stadt Solingen (§15 Kraftfahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile) verboten. Lediglich die Karosserie darf gereinigt werden.
Weiterführende Informationen
Kontakt
-
Telefon: 0212 / 290-6506
Telefax: 0212 / 290-6590E-Mail: natur-umwelt@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 234geöffnet / erreichbar:
nach Vereinbarung