Abwasserbehandlungsanlagen
Entspricht gewerblich/betriebliches Abwasser hinsichtlich der Verschmutzung nicht den gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel in der Abwasserverordnung oder in der kommunalen Entwässerungssatzung festgelegt, ist die Verschmutzung des Abwassers vor Einleitung in ein Gewässer oder in die Kanalisation mit Hilfe von sogenannten Abwasserbehandlungsanlagen zu entfenen oder zu verringern.
Die Anlagen sind so zu bauen und zu betreiben, dass die gesetzlich vorgegebenen und zulässigen Höchstwerte (Grenzwerte) für bestimmte Abwasserinhaltsstoffe jederzeit eingehalten werden können.
Der Bau, Betrieb und wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage unterliegt der Genehmigungspflicht nach Landeswassergesetz durch die Untere Umweltschutzbehörde. Der benötigte Antrag auf Genehmigung soll alle Angaben und Pläne enthalten, die notwendig sind, um die Bemessung, Gestaltung und den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage beurteilen zu können.
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