Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum
Vor der Durchführung von Aufbrüchen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung der Technischen Betriebe Solingen erforderlich.
Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum
Vor der Durchführung von Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung der Technischen Betriebe Solingen (TBS) erforderlich.
Vor der Antragstellung
Der Antragsteller hat eine zeitliche und planerische Abstimmung mit verschiedenen Beteiligten (Koordinierungsbeteiligte) durchzuführen.
Die zu beteiligenden Stellen sind vom Antragsteller in eigener Verantwortung auszuwählen und anzuschreiben.
Antragstellung
Der Antragsteller hat entsprechend seiner Maßnahme den Aufgrabungsantrag der TBS zu verwenden.
Dieser ist bei den TBS, Tiefbauunterhaltung, unter der E-Mail-Adresse
aufgrabungen@solingen.de
anzufordern.
Der jeweilige Antrag ist mit einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 500 ausschließlich digital bei den TBS unter der o.a. E-Mail-Adresse einzureichen.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung informiert der TBS alle Koordinierungsbeteiligte über den Antrag. Innerhalb einer Einspruchsfrist können die Koordinierungsbeteiligten Bedenken bei den TBS anmelden. Werden Bedenken angemeldet, so informiert der TBS den Antragsteller. Der Antragsteller ist in der Pflicht die geäußerten Bedenken auszuräumen. Bis zur Ausräumung der Bedenken ruht das Antragsverfahren. Die Ausstellung der Aufgrabungsgenehmigung erfolgt erst nach Rücksendung der Widerherstellungsniederschrift. Die Genehmigung gilt für den angemeldetenAusführungszeitraum der Maßnahme. Der TBS behält sich vor die Dauer des Ausführungszeitraum zu verändern. Nicht angemessene Ausführungszeiträume können die Bearbeitung verzögern.
Der entstandene Aufwand für die Bearbeitung der Aufgrabungsgenehmigung, einschließlich der Baukontrollen, wird dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Die Preistabelle kann bei den TBS, Tiefbauunterhaltung, unter der o.a. E-Mail-Adresse angefordert werden.
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Zu jeder Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Eine Anordnung wird nur mit gültiger Aufgrabungsgenehmigung erteilt.
Die Aufgrabung ist erst nach Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zulässig.
Weitere Anforderungen
Bauanfang und -ende sind rechtzeitig schriftlich bei den TBS unter der o.a. E-Mail-Adresse anzuzeigen.
Kontakt
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Verwaltungsgebäude G
Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen
Zimmer E.07geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr -
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