Corona: Impfpflicht in Einrichtungen
Ab dem 15. März 2022 dürfen in Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und in der Pflege nur noch geimpfte oder genesene Personen tätig sein.
Von der Impfpflicht erfasst werden insbesondere
- Kliniken
- Pflegeheime
- Arzt- und Zahnarztpraxen
- Rettungs- und Pflegedienste
- Geburtshäuser
Eine vollständige Auflistung der von der Impfpflicht erfassten Einrichtungen und Unternehmen finden Sie in
§ 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Meldepflicht
Die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, bis spätestens zum 31.03.2022 die Daten der Mitarbeitenden an das Gesundheitsamt zu melden, die nicht den notwendigen Impf- oder Genesenenstatus nachweisen können.
Online-Formular
Für die Übermittlung der Meldungen an das Gesundheitsamt Solingen stellt das Land NRW ab dem 16.03.2022 ein Online-Formular auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW des Landes (WSP.NRW) bereit.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf eine Meldung personenbezogener Daten nicht per E-Mail erfolgen.
Nach erfolgter Meldung erhalten Sie eine automatische Sendebestätigung. Die Meldungen werden dann über das System dem Gesundheitsamt Solingen zugeleitet.
Zugang
Der Login in das Portal erfolgt über „Mein Unternehmenskonto“. Für den Login benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Sollten Sie ein solches Zertifikat noch nicht besitzen, können Sie es direkt bei ELSTER online beantragen. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer - unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z. B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) diese beruht.
Vor der ersten Benutzung muss ein neues Zertifikat aktiviert werden. Dazu benötigen Sie einen Aktivierungsbrief, der Ihnen per Post zugeschickt wird. Dies dauert im Durchschnitt zwei bis fünf Tage - bitte stellen Sie deshalb bei Bedarf den Antrag rechtzeitig.
Selbstständige und Einzelunternehmer:innen, die kein ELSTER-Organisationszertifikat besitzen, können für den Zugang auch ein persönliches ELSTER-Zertifikat benutzen, dem die Steueridentifikationsnummer zu Grunde liegt.
Ein Login über den elektronischen Personalausweis ist derzeit nicht möglich.
Fragen zum Meldeportal
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte per E-Mail das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter
Weiterführende Informationen
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Bundesministerium für Gesundheit - WSP.NRW
Wirtschafts-Service-Portal.NRW