Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Kontakt
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
50574 Köln
Fon: 0800 / 455 5530 (gebührenfrei)
Weiterführende Informationen
- Kindergeld verstehen
Informationen rund um Kindergeld - Familienkasse
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