Gewerbesteuer: Erleichterungen wegen der Corona-Pandemie
Steuern können gestundet, Vorauszahlungen angepasst werden.
Wer als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, kann beim Stadtdienst Steuern der Stadt Solingen die Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern beantragen.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Ausnahmesituation verzichtet die Klingenstadt Solingen bis zum 30.06.2022 auf die Festsetzung von Stundungszinsen!
Ebenfalls auf Antrag können die Vorauszahlungen für das Jahr 2020 (bis Ende März 2022), 2021 und 2022 angepasst werden.
Downloads
- Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Antragsformular
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Kontakt
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Herr Speck
Sachgebietsleiter
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Telefax: 0212 / 290-3606E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
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