Gewerbesteuer: Erleichterungen wegen der Corona-Pandemie
Steuern können gestundet, Vorauszahlungen angepasst werden.
Wer als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, kann beim Stadtdienst Steuern der Stadt Solingen die Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern beantragen.
Ebenfalls auf Antrag können die Vorauszahlungen für das Jahr 2020 angepasst werden.
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- Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Antragsformular
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Kontakt
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Herr Kitzka
Buchstabenkreis: A-H; N-ZTelefon: 0212 / 290-3612
Telefax: 0212 / 290-74 3606E-Mail: j.kitzka@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 220geöffnet / erreichbar:
Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Herr Speck
Sachgebietsleiter
Buchstabenkreis: I-M; U-Z u. steuerliche HaftungTelefon: 0212 / 290-3736
Telefax: 0212 / 290-3606E-Mail: s.speck@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 219geöffnet / erreichbar:
Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung